Ein kleines Rätsel
Welcher Gegenstand darf aus Australien nicht mitgenommen werden: Ein Seil mit Knoten, ein Didgaridoo von einem Aborigines oder ein Känguru?
Wenn Sie diese Frage nicht beantworten können, geht es Ihnen wahrscheinlich wie den meisten nichtsahnenden Touristen, die mit Angstschweiß im Gesicht an der mexikanischen Zollkontrolle stehen und sich fragen, warum die Beamten so ein Gedröhns wegen eines läppischen Kaktus machen. Gott sei Dank haben sie die Orchidee in Ihrem Gepäck noch nicht entdeckt, denn der ist die Ausreise aus dem Land genau wie dem Kaktus streng untersagt.
Wer sich heute noch mit den Einfuhr- bzw. Ausfuhrbestimmungen auskennt, darf sich wahrlich Großmeister nennen. Keine Wurstsemmeln nach Amerika importieren, keinen Schlangenwein nach Europa, keinen unlizensierten Teppich aus der Türkei exportieren – die ellenlange Merkliste versaut auch dem best gelauntesten Urlauber die Laune.
Wir haben für Sie die wichtigsten Themen zusammengefasst und vermerken im Voraus: Kaufen Sie nichts. Dann klappt's auch mit dem Zoll ...
Die Lösung des Rätels: Man darf weder ein Seil mit Knoten (Selbstmordutensil!), noch ein echtes Didgaridoo (Kulturgut) aus Australien exportieren. Mit dem Känguru hingegen hüpfen Sie unbeschadet durch die Kontrollen. Sie glauben uns das nicht? Schauen Sie selbst nach: www.customs.gov.au.
ALLGEMEINES
Prinzipiell gilt die EU-Regel: Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern brauchen Sie Ihre Souvenirs nicht zu verzollen, wenn der Wert unter 175 Euro liegt. Das heißt, die Gucci-Jacke aus Thailand um 200 Euro muss bei der Einreise nach Österreich verzollt werden, die geschnitzte Handpuppe aus Russland um 100 Euro hingegen nicht. Leider darf man nicht behaupten, sich die Gucci-Jacke mit der besten Freundin und Reisebegleiterin zu teilen. Hierbei gilt die Regel: Alles, was nicht geteilt werden kann, muss voll verzollt werden und kann nicht addiert werden. Gegenbeispiel: Die zwei antiken Stühle aus der Schweiz zu je 100 Euro dürfen sehr wohl extra berechnet werden, also einen Stuhl für Sie, einen für die Freundin – und der Zollbeamte schaut durch die Finger.
Ein allgemeiner Einblick in österreichische Zollvorschriften: www.bmf.gv.at
Veröffentlicht am 06. Februar 2008
Alle Infos wurden zum Veröffentlichungszeitpunkt aktuell recherchiert. Service-Infos wie z.B. Preisangaben können sich jedoch täglich ändern. Bitte überprüfen Sie diese deshalb im Rahmen Ihrer individuellen Reiseplanung.
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